Spenden und Zustiftung
Die Stiftung ist durch das Regierungspräsidium Kassel staatlich anerkannt. Ihre Spende und Zustiftung ist herzlich willkommen!
Spenden
Spenden an die Viessmann Allendorf-Stiftung werden nicht dem Stiftungskapital zugerechnet, sondern zeitnah verwendet. Das bedeutet, die Spende wird für ein dem Vorstand wichtiges Projekt verwendet.
Zustiftung
Bei einer Zustiftung wird die Zuwendung dem Stiftungskapital hinzugefügt und sicher angelegt. Die Erträge fließen jährlich und somit dauerhaft in die Stiftungsarbeit. Eine einmalige Zustiftung zum Stiftungskapital bedeutet eine fortlaufende und immerwährende Unterstützung.
Steuern sparen
Nach dem aktuellen Stiftungssteuerrecht können „Zuwendungen zum Stiftungskapital“ steuerlich abgesetzt werden, zusätzlich zum allgemeinen „allgemeinen Spendenabzug“. Der Staat unterstützt somit Ihre Spende und Zustiftung als „Sonderausgabe“ durch den allgemeinen Spendenabzug.
Ihre Spende und Zustiftung ist herzlich willkommen!
Kontakt
Viessmann Allendorf-Stiftung
Im Birkenried 1
35088 Battenberg (Eder)
E-Mail: info@viessmann-allendorf-stiftung.de
Bankverbindung
Commerzbank AG, Marburg
Kto.Nr. 391920600
BLZ: 53340024
IBAN: DE73 5334 0024 0391 9206 00
BIC: COBADEFFXXX